LEISTUNGEN
Beleihungswertermittlung

Neben der Liquidität des Kreditnehmers ist auch der Wert des Beleihungsobjektes 

entscheidend für die Vergabe eines Darlehens, die Zinskonditionen sowie für die 

Refinanzierung des Kreditinstitutes. Darum benötigen Kreditinstitute häufig ein Gutachten

über den sog. Beleihungswert (§16 PfandBG) des Pfandobjektes. Dieser Wert wird auf 

Grundlage der Beleihungswertermittlungsverordnung (BelWertV) oder Richtlinien des

Kreditinstitutes von Sachverständigen ermittelt. Ich erstelle für Kreditinstitute und 

private Auftraggeber Beleihungswertgutachten nach den erforderlichen Bestimmungen.


Preis nach Vereinbarung.