Neben der Liquidität des Kreditnehmers ist auch der Wert des Beleihungsobjektes
entscheidend für die Vergabe eines Darlehens, die Zinskonditionen sowie für die
Refinanzierung des Kreditinstitutes. Darum benötigen Kreditinstitute häufig ein Gutachten
über den sog. Beleihungswert (§16 PfandBG) des Pfandobjektes. Dieser Wert wird auf
Grundlage der Beleihungswertermittlungsverordnung (BelWertV) oder Richtlinien des
Kreditinstitutes von Sachverständigen ermittelt. Ich erstelle für Kreditinstitute und
private Auftraggeber Beleihungswertgutachten nach den erforderlichen Bestimmungen.
Preis nach Vereinbarung.