Käufer und/oder Verkäufer lassen zur Bemessung einer angemessenen Kaufpreisforderung bzw. eines angemessenen Kaufpreisangebots ein Gutachten über den Marktwert des Grundstücks anfertigen.
Zur Aufteilung der Erbmasse werden die Werte der in ihr enthaltenen Immobilie/n benötigt.
Ehescheidungen und die damit verbundene Aufteilung evtl. vorhandener gemeinschaftlicher Grundstücke bzw. ein diesbezüglicher Zugewinnausgleich sind häufiger Anlass für Wertgutachten.
Der Grundstückswert dient u.a. dem Bieter als Information für die Bemessung des zu fordernden Mindestgebots.
Viele Gutachten sind auch in Vormundschaftsangelegenheiten erforderlich, da der Vormund durch Bezug auf ein Marktwertgutachten seine wirtschaftlich vernünftige Handlungsweise im Falle der Verwertung (z.B. Verkauf) eines Grundstücks gegenüber dem Vormundschaftsgericht belegen kann.
Zum Beispiel für die Überführung von Betriebsvermögen in Privatvermögen müssen die Werte bzw. Wertanteile der betrieblichen Immobilien ermittelt werden.
Zur Finanzierung des Erwerbs eines bebauten oder unbebauten Grundstücks durch einen Immobilienkredit muss das Kreditinstitut i.d.R. den Beleihungswert und den Marktwert ermitteln.